Sie sind wegen körperlicher Beschwerden in die ärztliche Praxis gegangen, haben dort ein Rezept für Physiotherapie erhalten und wollen wissen, wie es weitergeht? Oder hätten Sie gerne ein solches Rezept und wissen nicht, wo Sie es bekommen? In diesem Artikel beantworten wir als Physiotherapeut in Dortmund alle wichtigen Fragen rund um Verordnungen für Physiotherapie.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Praxen für Physiotherapie akzeptieren gesetzliche und private Krankenkassen sowie Selbstzahler und -zahlerinnen.
- Soll Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernehmen, benötigen Sie auf jeden Fall ein entsprechendes Rezept.
- Eine Verordnung für Physiotherapie erhalten Sie in der hausärztlichen Praxis oder einer Praxis für Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin oder Neurologie.
Brauche ich zwingend ein Rezept?
Die meisten Praxen für Physiotherapie erfordern nicht zwingend ein entsprechendes Rezept. Sie können auch ohne entsprechende Verordnung einen Termin vereinbaren. Zusammen führen wir dann eine Anamnese durch und entscheiden, ob und welche Art der Physiotherapie die richtige bei Ihren Beschwerden ist.
Gegebenenfalls sind weitere Untersuchungen nötig, die nur ein Arzt oder eine Ärztin durchführen kann. Da Physiotherapeuten und -therapeutinnen selbst keine Rezepte oder Verordnungen ausstellen dürfen, wird die Therapie in diesem Fall aber nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern Sie müssen die Kosten selbst tragen.
Deswegen ist es in den meisten Fällen besser, zuerst eine ärztliche Praxis aufzusuchen. Diese kann einerseits Untersuchungen mit Ultraschall, Röntgen oder MRT durchführen, um die Ursache der Beschwerden besser zu lokalisieren. Andererseits erhalten Sie vom Arzt oder der Ärztin eine Verschreibung über eine physiotherapeutische Behandlung. Diese sorgt dafür, dass Ihre Krankenkasse mindestens den Großteil der Kosten übernimmt.
In folgenden Praxen können Sie ein Rezept für Physiotherapie erhalten:
- Allgemeinmedizin
- Orthopädie
- Chirurgie
- Innere Medizin
- Neurologie
- Kieferorthopädie
Verordnung und Zuzahlung: Was denn nun?
Hat Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin eine physiotherapeutische Behandlung verschrieben, zahlt diese in der Regel die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte müssen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr allerdings eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt in der Regel zehn Prozent der Gesamtkosten zuzüglich zehn Euro pro Verordnung. In besonderen Fällen kann aber auch eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
Welche Therapien benötigen ein Rezept?
Die verschiedenen Maßnahmen und Therapien, die Sie auf Rezept verordnet bekommen können, sind im sogenannten Heilmittelkatalog festgehalten. Zu den klassischen Behandlungen der Therapie, für die Sie ein Rezept bekommen können, gehören beispielsweise:
- Massagetherapie
- Bewegungstherapie/Krankengymnastik
- Manuelle Therapie
- Traktionsbehandlung
- Elektrotherapie
- Bäder
- Inhalationstherapie
- Kälte- und Wärmeanwendungen
- Kombinationen aus den genannten Therapien
Beachten Sie, dass Sie nur dann ein Rezept für diese Maßnahmen erhalten, wenn auch eine entsprechende Indikation vorliegt.
Fazit
Auch wenn Physiotherapeuten und -therapeutinnen Ihre Beschwerden auch selbst untersuchen, diagnostizieren und behandeln können, sollten Sie aus Kostengründen immer zuerst einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Bei leichten Schmerzen reicht die hausärztliche Praxis aus. Bei schwereren Verletzungen sollten Sie immer erst einen Facharzt bzw. eine Fachärztin aufsuchen und die Beschwerden dort abklären lassen.